Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme
an Gewinnspielen der ERGO

(Veranstalter: ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf)

 

§ 1 Teilnahmebedingungen
(1.) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Teilnehmer, die Mitarbeiter der ERGO Group AG (im Weiteren „ERGO“), beteiligter Unternehmen sowie Mitarbeiter von Kooperationspartnern sind, sind von der Teilnahme an der Auslosung ausgeschlossen.

(2.) Die Teilnahme ist kostenfrei und an die Teilnahme eines Webinars der Reihe „ERGO Body Protect – die neue Generation Gundfähigkeitsversicherung gekoppelt. Die Gewinnchancen werden nicht durch etwaige Gegenleistungen wie z.B. Vermittlungstätigkeiten der Teilnehmer beeinflusst.

§ 2 Abwicklung
1.) Die Auslosung erfolgt binnen acht Wochen nach Ende der Webinarreihe am 9.1.2024 durch Mitarbeiter der ERGO, im Beisein eines Compliance-Beauftragten des Unternehmens, der die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht.

(2.) Eine Auszahlung des Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Ein Gewinner kann auf seinen Preis verzichten. In diesem Fall rückt an seine Stelle die nächste Person nach oder es erfolgt die Ermittlung eines anderen Gewinners zu den bestehenden Konditionen. Die Übergabe erfolgt in der Regel per Versand an die von dem Gewinner angegebene Adresse bzw. an einem von ERGO in der Gewinnspielbeschreibung definierten Ort. Ist die Übergabe des Gewinns bzw. eine Anreise nicht möglich oder unzumutbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.

(3.) Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt per E-Mail oder telefonisch oder direkt durch die Gewinnversendung, welche entweder von ERGO oder beauftragten Agenturen/Kooperationspartnern durchgeführt wird. ERGO ist berechtigt, die Daten des Gewinners an Agenturen/Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

(4.) Bei Nichterreichung des Gewinners bzw. einer erfolglosen postalischen Zustellung des Gewinns behält sich ERGO vor, einen neuen Gewinner zu ermitteln. Sollten die angegebenen Kontaktmöglichkeiten fehlerhaft sein (z.B. Post- oder E-Mailadressen) ist ERGO nicht verpflichtet, richtige Adressen auszuforschen. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten (z.B. fehlerhafte Post- oder E-Mailadresse) ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

§ 3 Datenschutzhinweise zur Auslosung 
Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt (zur Datenschutzerklärung).

§ 4 Haftung
(1.) Eine Haftung von ERGO - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Haftet ERGO gemäß dem vorstehenden Absatz für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so ist die Haftung auf den Umfang begrenzt, mit dessen Entstehen ERGO bei Vertragsschluss aufgrund der ihnen zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachlage typischerweise rechnen musste. 
(2.) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht oder wenn der betreffende haftungsbegründende Umstand arglistig verschwiegen wurde. 
(3.) Soweit die Haftung von ERGO gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§5 Änderungen der Teilnahmeregeln und Beendigung der Auslosung
(1.) ERGO behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. 
(2.) Weiterhin behält sich ERGO das Recht vor, die Verlosung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Verlosung stören oder verhindern würden. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, ist ERGO berechtigt, von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt zu verlangen.
(3.) In Ausnahmefällen gelten besondere Teilnahmebedingungen, die für die betreffende Verlosung kenntlich ausgewiesen werden. Sie gehen im Konfliktfall diesen allgemeinen Bedingungen vor.

§ 6 Rechtsweg  
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.