pAV-Reform

Die neue geförderte Altersvorsorge – jetzt Bestände sichern und neue Zielgruppen erschließen.

Zum 01.01.2027 startet die Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Für Sie als Makler bedeutet das: Ihre Riester-Bestände geraten in Bewegung – und gleichzeitig öffnet sich ein neuer Markt bei Selbstständigen, Freiberuflern und Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke.

Wer jetzt aktiv anspricht, sichert sich den Erstkontakt vor dem Wettbewerb.

Die Zukunft kommt schneller, als man denkt! Die ERGO Altersvorsorgedepots.

Schon in weniger als drei Monaten kommen die ERGO Altersvorsorgedepots auf den Markt. Bereiten Sie sich jetzt auf Ihre Beratungsgespräche vor und lernen Sie unsere neuen Lösungen frühzeitig kennen. Wir stellen Ihnen unser sicherheitsorientiertes und unser renditeorientiertes Produkt exklusiv im Rahmen unseres digitalen Makler-Events am 21.10.2026 von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr vor.

Unsere ERGO Produktexperten beantworten im Anschluss Ihre Fragen live online.

Einfach die Webinaranmeldung ausfüllen - die Zugangsdaten zur Veranstaltung erhalten Sie dann von uns. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

CHANCEN

Die neue geförderte Altersvorsorge, der Impuls für Ihr Maklergeschäft.

Zum 01.01.2027 tritt die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge in Kraft. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, zugleich ist ein Wechsel in die neue Produkt- und Förderwelt möglich. Die Reform macht die private Altersvorsorge besonders einfach und renditestark. Eine ideale Möglichkeit, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.

Die neue Förderung auf einen Blick:

Einfache Förderung

 

Die Zulagen sind jetzt prozentual zum gezahlten Eigenbeitrag. Bis zu 540 € pro Jahr Grundzulage sind möglich. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind*, 200 € Berufseinsteigerbonus und zusätzlich mögliche Steuervorteile.

* Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind, das dem Vertrag zugeordnet ist.

Mehr Renditechancen und höhere Auszahlungen

 

Ganz neu ist, dass sowohl Produkte mit kompletter Anlage in Fonds oder ETFs ohne Garantien als auch Produkte mit unterschiedlichen Garantieniveaus möglich sind.

Für die Rentenphase kann alternativ zur lebenslangen Rente ein Auszahlplan mit höheren monatlichen Zahlungen vereinbart werden.

Erweiterter Förderkreis

 

Förderfähig bleiben Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV), Beamte, Richter, Landwirte und Soldaten.

Neu dabei: Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerks.

INTERVIEW

„Die Reform ist eine riesige Chance für die Beratung“

Die Reform der privaten Altersvorsorge sorgt schon vor ihrem Start für jede Menge Gesprächsstoff, denn sie bietet neue Möglichkeiten für Neu- wie auch Bestandskunden.

Jana Siering, Vertriebsdirektorin für den Maklervertrieb bei der ERGO, erklärt, wie Vermittler das Interesse der Kunden jetzt nutzen sollten, wo Aufklärungsbedarf besteht und warum gute Altersvorsorge mit einer ganzheitlichen Beratung beginnt.

FÖRDERUNG

Was die Reform Ihren Kunden konkret bringt.

Eigenbeitrag

Eigenbeitrag

Eigener Sparbeitrag ist die Basis der Förderung:  
  • Mindestbeitrag beträgt für den Erhalt der Grundzulage 120 Euro pro Jahr
  • Förderhöhe orientiert sich an der Höhe des geleisteten Eigenbeitrags

Zulagen

Grundzulage

  • 50 % vom Eigenbeitrag bis 360 € pro Jahr
  • 25 % vom Eigenbeitrag über 360 € bis 1.800 € pro Jahr

insgesamt bis zu 540 € jährliche Förderung, der Mindestbeitrag beträgt für den Erhalt der Grundzulage 120 Euro pro Jahr

Kinderzulage

  • 1 € Zulage für jeden gesparten Euro (an den Kindergeldanspruch gekoppelt), bis zu 300 € jährliche Förderung je Kind* 
  • Maximale Förderung von 300 € pro Kind wird bereits bei einem monatlichen Sparbetrag von 25 € erreicht.

* Ausnahme: maximal 185 € für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden

Zusätzliche Förderung

Berufseinsteigerbonus*

  • für alle jungen Menschen unter 25 Jahren
  • wird dem Vertrag direkt zu Beginn gutgeschrieben

* einmalig 200 € Förderung

Steuervorteil

Günstigerprüfung

Vorgehensweise
  • Staat zahlt die Zulagen direkt in das Altersvorsorgedepot.
  • Kunde gibt die eingezahlten Beiträge und die erhaltenen Zulagen (Grund- und Kinderzulagen) in seiner ESt-Erklärung als Sonderausgaben an.
  • Das Finanzamt prüft, ob die rein steuerliche Ersparnis auf die gezahlten Beiträge größer als die erhaltenen Zulagen ist.
  • Ist der Steuervorteil höher als die Zulagenförderung, erfolgt die Auszahlung der Differenz zusätzlich zur Zulagenförderung als Steuererstattung.

Vom Steuervorteil profitieren besonders Gutverdiener (hoher Steuersatz) und Personen, die keine Kinderzulage erhalten.

Basis für eine Förderung ist der eigene Beitrag, die Höhe entscheidet dabei über den Umfang der Förderung. Eigenbeiträge werden durch Grund- und Kinderzulagen deutlich verstärkt, die hinzukommen, ergänzt um mögliche Steuererstattungen. Für junge Berufseinsteiger kommt der Berufseinsteigerbonus hinzu. Die neue Förderung setzt in erster Linie auf prozentuale Zulagen. 

Im Kern bedeutet das: Wer regelmäßig spart, erhält spürbare staatliche Zuschüsse und kann gleichzeitig von Kapitalmarktchancen profitieren – abhängig vom gewählten Produkt.

ÜBERBLICK
 
Wichtig zu wissen
  • Mindesteigenbeitrag 120 € pro Jahr (10 € monatlich)
  • Rentenbeginn in der Regel ab Alter 65 Jahre, spätestens ab Alter 70 Jahre
  • Auszahlung als lebenslange Rente oder Auszahlplan (in beiden Fällen ist eine 30 %ige (Teil-)Kapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase möglich)
  • Eine vorzeitige Verfügung über das Vertragsguthaben ist förderschädlich  
  • Keine Zusatzversicherungen möglich (z. B. Berufsunfähigkeit, Todesfall)  
  • Nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase – der Steuersatz im Rentenalter ist oft deutlich niedriger als in der Erwerbsphase
Die wichtigsten Fakten zur Reform - mal aus Vertriebssicht

Die pAV-Reform stellt die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu auf und löst die Riester-Rente für Neuverträge ab. Kernpunkt ist: Weg von starren Garantien, hin zu mehr Freiheit in der Kapitalanlage.

Statt der bisher obligatorischen 100 %-Beitragsgarantie und der verpflichtenden lebenslangen Verrentung können Kunden künftig wählen:

  • ein Garantieprodukt mit moderaten Kursschwankungen, bei dem ein Teil der Beiträge abgesichert wird,
  • oder ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das stärker auf Renditechancen setzt.
  • Eine lebenslange Altersrente oder alternativ einen Auszahlplan (bis mindestens Alter 85 Jahre).

Damit werden kapitalmarktorientierte Lösungen deutlich aufgewertet, ohne dass die Möglichkeit einer sicherheitsorientierten Vorsorge verschwindet. Für Ihre Beratung heißt das: Sie können die Produktauswahl viel genauer an das Risiko- und Renditeprofil Ihrer Kunden anpassen.

Zeitlich gilt:
Der Produktverkauf ist ab dem 1. Januar 2027 möglich. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt.

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) fungiert als offizielle Zertifizierungsstelle für die neue geförderte private Altersvorsorge. Produkte dürfen erst dann verkauft werden, wenn sie eine entsprechende Zertifizierung erhalten haben.

Für Sie als Makler bedeutet das: Die rechtlichen Weichen sind gestellt, die Produktwelt wird aktuell zertifiziert – und Sie können die Zeit bis 2027 nutzen, um Ihre Kunden vorzubereiten, Bestände zu analysieren und gezielt Beratungstermine für den Produktstart einzuplanen.

Mit der pAV-Reform gewinnt die Ausgestaltung der Rentenphase deutlich an Flexibilität. Kunden sind nicht mehr ausschließlich auf eine klassische, lebenslange Verrentung festgelegt, sondern können zwischen unterschiedlichen Auszahlungsvarianten wählen.

Grundsätzlich beginnt die Rentenphase in der Regel ab 65 Jahren, spätestens mit 70 Jahren. Zum Start der Auszahlungen besteht die Möglichkeit, bis zu 30 % des Vertragsguthabens als Kapital zu entnehmen. Das ist besonders interessant für Kunden, die zu Rentenbeginn größere Ausgaben planen – etwa für Schuldenabbau, Anschaffungen oder einmalige Wünsche.

Das verbleibende Guthaben kann anschließend:

  • in eine lebenslange Rente umgewandelt werden,
  • oder über einen Auszahlplan in regelmäßigen Beträgen ausgezahlt werden.

Damit lässt sich die Rentenphase individueller an die Lebenssituation des Kunden anpassen: Wer maximale Sicherheit möchte, wählt die klassische Rentenleistung; wer mehr Flexibilität braucht, nutzt einen Auszahlplan mit optionaler Teilkapitalentnahme zu Beginn.

Hinzu kommt die nachgelagerte Besteuerung: Die Leistungen werden in der Rentenphase versteuert, in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens. Das ist ein wichtiger Argumentationspunkt im Beratungsgespräch, wenn Sie die Gesamtwirkung von Förderung, Anlage und Besteuerung erklären.

In der neuen geförderten Altersvorsorge müssen Kunden ihr Kapital nicht vollständig in eine lebenslange Rente umwandeln. Stattdessen können sie sich für einen Auszahlplan entscheiden.

Zu Beginn der Leistungsphase (in der Regel ab 65, spätestens ab 70) kann der Kunde bis zu 30 % des Vertragsguthabens einmalig als Kapital entnehmen. Das restliche Guthaben bleibt im Vertrag und wird über einen Auszahlplan schrittweise ausgezahlt – zum Beispiel monatlich oder jährlich. Der Auszahlplan muss aufgrund der geseztlichen Vorgaben mindestens bis zum Alter 85 Jahre laufen.

Die Höhe der Raten wird so festgelegt, dass das vorhandene Kapital über einen gewünschten Zeitraum nach und nach verbraucht wird. Währenddessen kann das verbleibende Guthaben weiterhin am Kapitalmarkt (Fondsanlage) investiert sein, je nach gewähltem Produktkonzept.

Der Auszahlplan ist damit besonders interessant für Kunden, die:

  • eine planbare Zusatzrente über einen bestimmten Zeitraum wünschen,
  • sich zu Rentenbeginn einen Teilkapitalbetrag sichern wollen,
  • mehr Gestaltungsfreiheit als bei einer starren lebenslangen Verrentung suchen.

Auch im Auszahlplan gilt die nachgelagerte Besteuerung. Die Entnahmen werden in der Rentenphase versteuert – in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens.

Bundesweit bestehen rund 15 Millionen Riester-Verträge. Damit eröffnet die pAV-Reform ein enormes Beratungspotenzial im Bestand.

Für Ihre Kunden gilt:
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Die bisherige Förderung bleibt erhalten, es besteht kein Zwang zur Umstellung oder Kündigung.

Ein Wechsel in die neuen Produkte der geförderten Altersvorsorge ist freiwillig und sollte immer individuell geprüft werden – abhängig von Einkommen, Familien- und Lebenssituation, vorhandenen Zulagen und der persönlichen Risikoneigung.

Genau hier entsteht Ihr Beratungsanlass:
Sie können gemeinsam mit Ihren Kunden analysieren, ob Riester im Einzelfall weiterhin sinnvoll ist oder ob die neue Förderwelt ab 2027 langfristig mehr Vorteile bietet. Unterstützt werden Sie dabei durch den FördervergleichsRECHNER des IVFP, der die Förderunterschiede transparent und grafisch aufbereitet sichtbar macht.

Wird ein Riester-Vertrag gekündigt, liegt eine förderschädliche Verwendung vor. Die Folge: Alle bisher dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen sowie eventuell erhaltene Steuerrückzahlungen müssen auf einen Schlag zurückgezahlt werden. Dadurch verringert sich der Auszahlungsbetrag deutlich.

Diese Alternativen gibt es:

1. Vertrag fortsetzen
Ergibt eine genaue Analyse, dass die Riester-Förderung weiterhin vorteilhaft ist, ist es sinnvoll, den bestehenden Vertrag fortzuführen.

2. Vertrag beitragsfrei stellen
Bei Beitragsfreistellung bleiben alle bereits gewährten Zulagen und Steuervorteile erhalten, die Riester-Rahmenbedingungen gelten weiter. Auf Wunsch kann zusätzlich ein neuer Vertrag mit den neuen Förderbedingungen (Altersvorsorgepot) abgeschlossen werden.

3. Fördersystem wechseln
Das im Riester-Vertrag aufgebaute Guthaben kann in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden. Bereits gewährte Zulagen und Steuervorteile bleiben unverändert erhalten, eine Rückzahlung ist nicht erforderlich. Neue Beiträge profitieren von der neuen Fördersystematik.

Die Reform der privaten Altersvorsorge erweitert ab 2027 den Kreis der Förderberechtigten gegenüber der bisherigen Riester-Förderung deutlich. Damit entstehen für Sie als Makler neue Beratungs- und Neugeschäftschancen – sowohl bei bisherigen Riester-Zielgruppen als auch bei Personengruppen, die bislang gar keine Förderung nutzen konnten oder wollten.

Unmittelbar förderberechtigt sind künftig:

  • Angestellte
    Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • Beamte und Richter
    Inländische Besoldungsempfänger sowie Berufssoldaten.

  • Selbstständige (neu ab 2027)
    Gewerbetreibende und Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgeben.

  • Berufsständisch Versorgte (neu ab 2027)
    Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung – auch ohne Rentenversicherungspflicht.

  • Landwirte
    Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.

Mittelbar förderberechtigt bleiben:

  • Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten ohne eigenes gefördertes Einkommen (z. B. nicht erwerbstätige Partner).
    Sie erhalten den vollen Förderanspruch über einen eigenen Vertrag mit Eigenbeitrag und Zulagen, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist und beide mindestens den Mindesteigenbeitrag leisten.

Diese Systematik schafft einen klaren Rahmen für Ihre Zielgruppenarbeit: Viele bisher „ungeförderte“ Kunden – insbesondere Selbstständige, Freiberufler und berufsständisch Versorgte – können ab 2027 erstmals von staatlicher Förderung profitieren. Gleichzeitig gibt es in den klassischen Angestellten- und Beamtensegmenten zahlreiche Personen, die zwar förderberechtigt waren, aber keine Riester-Lösung abgeschlossen haben. Auch sie können über die Reform neu gewonnen werden.

Die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte starten zwar erst 2027, dennoch ist gerade jetzt der ideale Zeitpunkt, um mit Ihren Kunden ins Gespräch zu kommen. Die Reform selbst liefert den perfekten Gesprächsanlass.

Sie können Ihre Kunden bereits heute:

  • über die bevorstehenden Änderungen informieren,
  • den neuen Förderkreis (inklusive Selbstständigen, Freiberuflern und berufsständisch Versorgten) erläutern,
  • und einen Beratungstermin rund um den Produktstart fest vereinbaren.

So sichern Sie sich den Erstkontakt, bevor andere Marktteilnehmer aktiv werden. Wer frühzeitig informiert, baut Vertrauen auf, positioniert sich als kompetenter Ansprechpartner für die Reform und schafft eine klare Erwartung:

„Wenn die neuen Altersvorsorgeprodukte starten, melden wir uns bei Ihnen – und klären gemeinsam, ob ein Neuabschluss oder ein Wechsel von Riester für Sie sinnvoll ist.“

Auf diese Weise wird das Gespräch heute zur Grundlage für das Geschäft von morgen – und Sie nutzen die Zeit bis 2027, um Bestände vorzubereiten, Kundendaten zu aktualisieren und bereits jetzt Neugeschäftspotenziale zu identifizieren.

NEUGESCHÄFT

Neue Zielgruppen erschließen, bisherige ausschöpfen.

Die pAV-Reform schafft Neugeschäft nicht nur bei völlig neuen Zielgruppen, sondern auch in den bisher „klassischen“ Riester-Segmenten, in denen viele Menschen die Förderung bislang gar nicht genutzt haben.

Damit können Sie zwei Ebenen im Neugeschäft bespielen:

Neue Zielgruppen erschließen

Auf der einen Seite öffnet sich der Markt erstmals für Selbstständige, Freiberufler und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Diese Gruppen hatten in der Vergangenheit keinen Zugang zur Riester-Förderung, verfügen aber häufig über überdurchschnittliches Einkommen und eine spürbare Versorgungslücke.

Für Sie als Makler ergibt sich hier die Chance neben , ein strukturiertes, staatlich gefördertes Altersvorsorgekonzept anzubieten – als Ergänzung zu Basis-Rente, bAV (sofern möglich) und privaten Investments.

Bisherige Zielgruppen durchdringen

Auf der anderen Seite lohnt sich ein genauer Blick auf die „alten“ Zielgruppen: Angestellte, Beamte, Arbeiter, Landwirte und Soldaten.

In den vergangenen Jahren haben viele in diesen Gruppen bewusst oder aus Unsicherheit keinen Riester-Vertrag abgeschlossen – trotz bestehender Förderberechtigung.

Genau diese Personen profitieren nun von der Reform, denn sie erhalten Zugang zu einer modernisierten, vereinfachten Förderung mit prozentualen Zulagen, mehr Flexibilität in der Kapitalanlage (mit und ohne Garantie) und die Möglichkeit, geförderte Altersvorsorge neu zu starten – ohne „Riester-Historie“.

In der Beratung können Sie insbesondere deutlich machen, wie stark Eigenbeiträge durch Zulagen und mögliche Steuerentlastungen verstärkt werden und wie sich die neue geförderte Altersvorsorge in eine bestehende Vorsorgestrategie einfügt. So wird die Reform zum Motor für echtes Neugeschäft – sowohl in neuen als auch in bislang ungenutzten Potenzialen der bekannten Zielgruppen.

PRODUKTE

Geförderte neue ERGO-Produkte für jeden Vorsorgetyp.

Mit der neuen Förderung können Sie künftig unterschiedliche Risikoprofile bedienen – vom sicherheitsorientierten Kunden bis zum renditeorientierten Anleger. Ganz einfach direkt ab Förderstart am 01.01.2027 - mit der dann verfügbaren ERGO-Produktpalette.

ERGO Garantiedepot Dynamik

Für Kunden, die Wert auf Sicherheit legen, aber die Chancen des Kapitalmarkts nutzen möchten. Mit wählbarer Beitragsgarantie (80 oder 100 Prozent) und einem dynamischen Investment-Ansatz werden Beiträge zwischen Fondsanlage und klassischer Anlage automatisch gesteuert.

ERGO Altersvorsorgedepot Chance

Für renditeorientierte Kunden, die bewusst ohne Beitragsgarantie investieren. Ein Altersvorsorgedepot mit breiter Auswahl an Fonds und ETFs, bei dem die Gewichtung individuell gestaltet werden kann.

Im Beratungsgespräch können Sie anhand von Risikoprofil, Zeithorizont und Förderanspruch gemeinsam mit Ihren Kunden die passende Lösungsvariante finden.

BESTÄNDE

Riester-Bestandsverträge aktiv managen und sichern.

Zentrale Frage: Bleibt der bisherige Vertrag bestehen oder ist ein Wechsel in die neue Förderwelt langfristig attraktiver?

Riester-Verträge genießen weiterhin Bestandsschutz. Die Kunden behalten ihre bisherige Förderung und müssen zunächst nichts unternehmen. Gleichzeitig entsteht aber mit der neuen geförderten Altersvorsorge eine Alternative, die vor allem bei jüngeren Kunden, Familien mit Kindern und renditeorientierten Anlegern interessant sein kann.

Für Ihre Beratung bedeutet das: Sie entwickeln aus einem „Verwahrbestand“ eine aktive Dialogchance. Im Gespräch können Sie gemeinsam mit Ihren Kunden klären:

  • Wie hoch ist die bisherige Riester-Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag?
  • Welche Zulagen und Steuerwirkungen ergeben sich in der neuen Förderung?
  • Wie passen Garantien, Anlagechancen und Flexibilität der neuen Produkte zur aktuellen Lebenssituation?

Pauschale Empfehlungen greifen hier zu kurz. Es empfiehlt sich ein strukturiertes, zahlenbasiertes Vorgehen:

Zunächst betrachten Sie den bestehenden Riester-Vertrag, danach stellen Sie die künftige Förderung und mögliche Produktalternativen gegenüber. Auf dieser Grundlage können Sie empfehlen, ob es sinnvoll ist, Riester-Rente fortzuführen, anzupassen oder schrittweise in die neue Förderwelt zu wechseln.

Die Entscheidung „Riester behalten oder neue Förderung nutzen?“ wird so zu einem klar nachvollziehbaren Prozess – und zu einem idealen Anlass, Ihre Bestandskunden frühzeitig und professionell zu begleiten.

FÖRDERRECHNER

Förderberechnung bei Neukunden und Fördervergleich für Bestandskunden.

Ihr Tool für die Reformberatung

Um für Neukunden sichtbar zu machen, wie hoch die neue Förderung ausfällt oder um sicher zu entscheiden, ob die neue Förderung oder die Fortführung eines bestehenden Riester-Vertrags für Ihre Riester-Bestandskunden vorteilhafter ist, empfiehlt sich der Einsatz des FördervergleichsRECHNERs des IVFP.

Das Tool ist online kostenlos frei zugänglich und kommt ohne Login aus. Mit wenigen Eingaben – etwa zu Einkommen, Familienstatus, Kinderzahl und Sparbeitrag – erhalten Sie übersichtliche, grafisch aufbereitete Ergebnisdarstellungen.

Sie sehen auf einen Blick:

  • welche Zulagenansprüche bestehen,
  • welche Förderquoten möglich sind,
  • wie sich Steuervorteile auswirken,
  • und bei Riester-Bestandskunden, wie sich die Förderung bei Riester und in der neuen geförderten Altersvorsorge unterscheidet.

Damit schaffen Sie Transparenz im Kundengespräch und können Wechsel- und Abschlussentscheidungen nachvollziehbar begründen.

TÜRÖFFNER

Die pAV-Reform ist ein wichtiger Türöffner für weitergehende Beratung.

Arbeitskraft absichern - Kundenbeziehung bereits im Vorfeld stärken

Die pAV-Reform startet erst 2027. Für Ihre Kundenarbeit bietet aber bereits dieses Jahr hervorragende Ansatzpunkte, um Kundenbeziehungen zu intensivieren und Neukunden zu gewinnen - indem Sie die Absicherung der Arbeitskraft in den Mittelpunkt stellen und so eine Versorgungslücke schließen, die anders als bei der Altersthematik bereits heute gravierende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Mit der neuen ERGO BU haben Sie ein leistungsstarkes Instrument in zwei Leistungsstufen, um Bestands- und Neukunden ganzheitlich zu beraten – passend zur Diskussion um Altersvorsorge und Versorgungslücke. 

Ein besonderer Hebel fürs Neugeschäft liegt in der jungen Zielgruppe. Die ERGO BU bietet auch für Berufseinsteiger, Studierende, Auszubildende und Schüler perfekte Vorsorge. Wenn gewünscht auch zu einem besonders fairen Einstiegspreis, bei vollen Leistungen.

In Kombination mit der anstehenden pAV-Reform entsteht so ein stimmiges Beratungspaket: heute die Arbeitskraft absichern, morgen die geförderte Altersvorsorge optimieren und langfristig eine stabile, vertrauensvolle Kundenbeziehung aufbauen.

Nutzen Sie jetzt die kostenlose BU-Kampagne „Ohne Work ist Life auch nicht in Balance“ über digidor und bringen Sie Ihre Kunden finanziell in Balance.

Doppelte Stärke für Selbstständige und Freiberufler: Altersvorsorgedepot und Basis-Rente

Mit der pAV-Reform sind Selbstständige und Freiberufler erstmals unmittelbar förderberechtigt für die neue private Altersvorsorge über das Altersvorsorgedepot. Ab Januar 2027 können sie staatlich geförderte Beiträge leisten und so einen neuen Baustein für ihre Altersvorsorge nutzen – eine echte Neuerung für diese Zielgruppe.

Gleichzeitig bleibt die Basis-Rente ein zentraler Vorsorgepfeiler, den Sie schon heute mit Ihren Kunden vereinbaren können. Mit den ERGO Basis-Renten nutzen Selbstständige und Freiberufler bereits für 2026 die steuerlichen Vorteile: Die Beiträge können bis zum Höchstbetrag als Sonderausgaben geltend gemacht werden, während das Kapital  wahlweise  sicherheits- oder chancenorientiert aufgebaut wird. Beiträge lassen sich flexibel an Einkommen und Unternehmensentwicklung anpassen, Zuzahlungen sind möglich.

Mit der Basis-Rente stärken Sie die Beziehung zur Ihren selbständigen und freiberuflich tätigen Kunden bereits jetzt. Diese steuerlich attraktive Vorsorge ergänzen Sie ab Januar 2027 um das neue Altersvorsorgedepot. Für Ihre selbstständigen und freiberuflichen Kunden entsteht so eine durchgängige Strategie: heute Basis-Rente mit Steuervorteilen, morgen zusätzliche Förderung und Altersvorsorge über die neue pAV.

Doppel-Chance für geförderte Altersvorsorge: neue pAV plus bAV-Optimierung

Die pAV-Reform eröffnet Ihnen nicht nur neue Möglichkeiten in der privaten geförderten Altersvorsorge. Gemeinsam mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II entsteht ein Gesamtpaket, mit dem Sie die Altersvorsorge Ihrer Kunden deutlich breiter und moderner aufstellen können – privat wie betrieblich.

Viele Kunden werden in den nächsten Monaten hinterfragen, ob ihre Altersversorgung insgesamt ausreicht und wie gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung (bAV) und private Vorsorge (pAV) künftig zusammenwirken. Genau hier liegt Ihre Chance: Wenn Sie die neue geförderte Altersvorsorge erläutern, können Sie im gleichen Atemzug auf die verbesserten Rahmenbedingungen in der bAV durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II eingehen und so eine echte Gesamtstrategie entwickeln.

Für Arbeitnehmer ist die bAV ein besonders wirkungsvoller Hebel. Sie verbindet steuerliche Vorteile, mögliche Einsparungen bei Sozialabgaben, Arbeitgeberzuschüsse und eine klar planbare zusätzliche Rente. In Kombination mit der neuen pAV entsteht ein schlüssiges Vorsorgekonzept:

  • geförderte private Altersvorsorge über die neue pAV,
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung mit verbesserten Konditionen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz II,
  • ergänzt um weitere Bausteine wie Basis-Rente oder ungeförderte, flexible private Vorsorge.

Für Ihre Firmenkunden bieten wir über digidor eine kostenlose, von Ihnen personalisierbare Firmenkundenansprache, mit der Sie die Brücke zwischen Altersvorsorgereform und Betriebsrentenstärkungsgesetz II leicht schlagen können. Nutzen Sie diese um Interesse zu wecken!

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Unterstützung für Sie.

Ihr nächster Schritt

Die pAV-Reform ist eine Chance, Ihr Maklergeschäft strategisch weiterzuentwickeln: Bestände sichern, Verträge optimieren und neue Zielgruppen erschließen – besonders bei Selbstständigen und Freiberuflern.

Nutzen Sie:

  • das ERGO Infoblatt als kompakten Überblick zur Reform,
  • den FördervergleichsRECHNER des IVFP als zentrales Beratungstool sowohl für die Neukundengewinnung als auch für die Beratung von Riester-Kunden, die mit einem Wechselgedanken des Fördersystems liebäugeln
  • und künftig (ab Starttermin 01.01.2027) die ERGO Produktpalette, um für unterschiedliche Kundentypen passende Lösungen zu bieten.

 

 

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