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Die neue geförderte Altersvorsorge, der Impuls für Ihr Maklergeschäft.
Zum 01.01.2027 tritt die neue, staatlich geförderte private Altersvorsorge in Kraft. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz, zugleich ist ein Wechsel in die neue Produkt- und Förderwelt möglich. Die Reform macht die private Altersvorsorge besonders einfach und renditestark. Eine ideale Möglichkeit, um zusätzlich fürs Alter vorzusorgen.
Die neue Förderung auf einen Blick:
Was die Reform Ihren Kunden konkret bringt.
Die neue Förderung setzt stärker auf prozentuale Zulagen. Eigenbeiträge werden durch Grund- und Kinderzulagen deutlich verstärkt, ergänzt um mögliche Steuererstattungen.
Im Kern bedeutet das: Wer regelmäßig spart, erhält spürbare staatliche Zuschüsse und kann gleichzeitig von Kapitalmarktchancen profitieren – abhängig vom gewählten Produkt.
Um im Gespräch Interesse zu wecken und die Dimension der Förderung anschaulich darzustellen, eignen sich Musterbeispiele:
Die wichtigsten Fakten zur Reform - mal aus Vertriebssicht
Die pAV-Reform stellt die staatlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu auf und löst die Riester-Rente für Neuverträge ab. Kernpunkt ist: Weg von starren Garantien, hin zu mehr Freiheit in der Kapitalanlage.
Statt der bisher obligatorischen 100 %-Beitragsgarantie und der verpflichtenden lebenslangen Verrentung können Kunden künftig wählen:
- ein Garantieprodukt mit moderaten Kursschwankungen, bei dem ein Teil der Beiträge abgesichert wird,
- oder ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, das stärker auf Renditechancen setzt.
- Eine lebenslange Altersrente oder alternativ einen Auszahlplan (bis mindestens Alter 85 Jahre).
Damit werden kapitalmarktorientierte Lösungen deutlich aufgewertet, ohne dass die Möglichkeit einer sicherheitsorientierten Vorsorge verschwindet. Für Ihre Beratung heißt das: Sie können die Produktauswahl viel genauer an das Risiko- und Renditeprofil Ihrer Kunden anpassen.
Zeitlich gilt:
Der Produktverkauf ist ab dem 1. Januar 2027 möglich. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) fungiert als offizielle Zertifizierungsstelle für die neue geförderte private Altersvorsorge. Produkte dürfen erst dann verkauft werden, wenn sie eine entsprechende Zertifizierung erhalten haben.
Für Sie als Makler bedeutet das: Die rechtlichen Weichen sind gestellt, die Produktwelt wird aktuell zertifiziert – und Sie können die Zeit bis 2027 nutzen, um Ihre Kunden vorzubereiten, Bestände zu analysieren und gezielt Beratungstermine für den Produktstart einzuplanen.
Mit der pAV-Reform gewinnt die Ausgestaltung der Rentenphase deutlich an Flexibilität. Kunden sind nicht mehr ausschließlich auf eine klassische, lebenslange Verrentung festgelegt, sondern können zwischen unterschiedlichen Auszahlungsvarianten wählen.
Grundsätzlich beginnt die Rentenphase in der Regel ab 65 Jahren, spätestens mit 70 Jahren. Zum Start der Auszahlungen besteht die Möglichkeit, bis zu 30 % des Vertragsguthabens als Kapital zu entnehmen. Das ist besonders interessant für Kunden, die zu Rentenbeginn größere Ausgaben planen – etwa für Schuldenabbau, Anschaffungen oder einmalige Wünsche.
Das verbleibende Guthaben kann anschließend:
- in eine lebenslange Rente umgewandelt werden,
- oder über einen Auszahlplan in regelmäßigen Beträgen ausgezahlt werden.
Damit lässt sich die Rentenphase individueller an die Lebenssituation des Kunden anpassen: Wer maximale Sicherheit möchte, wählt die klassische Rentenleistung; wer mehr Flexibilität braucht, nutzt einen Auszahlplan mit optionaler Teilkapitalentnahme zu Beginn.
Hinzu kommt die nachgelagerte Besteuerung: Die Leistungen werden in der Rentenphase versteuert, in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens. Das ist ein wichtiger Argumentationspunkt im Beratungsgespräch, wenn Sie die Gesamtwirkung von Förderung, Anlage und Besteuerung erklären.
In der neuen geförderten Altersvorsorge müssen Kunden ihr Kapital nicht vollständig in eine lebenslange Rente umwandeln. Stattdessen können sie sich für einen Auszahlplan entscheiden.
Zu Beginn der Leistungsphase (in der Regel ab 65, spätestens ab 70) kann der Kunde bis zu 30 % des Vertragsguthabens einmalig als Kapital entnehmen. Das restliche Guthaben bleibt im Vertrag und wird über einen Auszahlplan schrittweise ausgezahlt – zum Beispiel monatlich oder jährlich.
Die Höhe der Raten wird so festgelegt, dass das vorhandene Kapital über einen gewünschten Zeitraum nach und nach verbraucht wird. Währenddessen kann das verbleibende Guthaben weiterhin am Kapitalmarkt (Fondsanlage) investiert sein, je nach gewähltem Produktkonzept.
Der Auszahlplan ist damit besonders interessant für Kunden, die:
- eine planbare Zusatzrente über einen bestimmten Zeitraum wünschen,
- sich zu Rentenbeginn einen Teilkapitalbetrag sichern wollen,
- mehr Gestaltungsfreiheit als bei einer starren lebenslangen Verrentung suchen.
Auch im Auszahlplan gilt die nachgelagerte Besteuerung, diese ist allerdings höher als bei der Vereinbarung einer lebenslangen Rentenzahlung: Die Entnahmen werden in der Rentenphase versteuert – in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens.
Bundesweit bestehen rund 15 Millionen Riester-Verträge. Damit eröffnet die pAV-Reform ein enormes Beratungspotenzial im Bestand.
Für Ihre Kunden gilt:
Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter. Die bisherige Förderung bleibt erhalten, es besteht kein Zwang zur Umstellung oder Kündigung.
Ein Wechsel in die neuen Produkte der geförderten Altersvorsorge ist freiwillig und sollte immer individuell geprüft werden – abhängig von Einkommen, Familien- und Lebenssituation, vorhandenen Zulagen und der persönlichen Risikoneigung.
Genau hier entsteht Ihr Beratungsanlass:
Sie können gemeinsam mit Ihren Kunden analysieren, ob Riester im Einzelfall weiterhin sinnvoll ist oder ob die neue Förderwelt ab 2027 langfristig mehr Vorteile bietet. Unterstützt werden Sie dabei durch den FördervergleichsRECHNER des IVFP, der die Förderunterschiede transparent und grafisch aufbereitet sichtbar macht.
Die Reform der privaten Altersvorsorge erweitert ab 2027 den Kreis der Förderberechtigten gegenüber der bisherigen Riester-Förderung deutlich. Damit entstehen für Sie als Makler neue Beratungs- und Neugeschäftschancen – sowohl bei bisherigen Riester-Zielgruppen als auch bei Personengruppen, die bislang gar keine Förderung nutzen konnten oder wollten.
Unmittelbar förderberechtigt sind künftig:
Angestellte
Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung.Beamte und Richter
Inländische Besoldungsempfänger sowie Berufssoldaten.Selbstständige (neu ab 2027)
Gewerbetreibende und Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 EStG, die eine Steuererklärung abgeben.Berufsständisch Versorgte (neu ab 2027)
Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung – auch ohne Rentenversicherungspflicht.Landwirte
Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte.
Mittelbar förderberechtigt bleiben:
- Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten ohne eigenes gefördertes Einkommen (z. B. nicht erwerbstätige Partner).
Sie erhalten den vollen Förderanspruch über einen eigenen Vertrag mit Eigenbeitrag und Zulagen, wenn der Partner unmittelbar förderberechtigt ist und beide mindestens den Mindesteigenbeitrag leisten.
Diese Systematik schafft einen klaren Rahmen für Ihre Zielgruppenarbeit: Viele bisher „ungeförderte“ Kunden – insbesondere Selbstständige, Freiberufler und berufsständisch Versorgte – können ab 2027 erstmals von staatlicher Förderung profitieren. Gleichzeitig gibt es in den klassischen Angestellten- und Beamtensegmenten zahlreiche Personen, die zwar förderberechtigt waren, aber keine Riester-Lösung abgeschlossen haben. Auch sie können über die Reform neu gewonnen werden.
Die neuen geförderten Altersvorsorgeprodukte starten zwar erst 2027. Dennoch ist gerade jetzt der ideale Zeitpunkt, um mit Ihren Kunden ins Gespräch zu kommen. Die Reform selbst liefert den perfekten Gesprächsanlass.
Sie können Ihre Kunden bereits heute:
- über die bevorstehenden Änderungen informieren,
- den neuen Förderkreis (inklusive Selbstständigen, Freiberuflern und berufsständisch Versorgten) erläutern,
- und einen Beratungstermin rund um den Produktstart fest vereinbaren.
So sichern Sie sich den Erstkontakt, bevor andere Marktteilnehmer aktiv werden. Wer frühzeitig informiert, baut Vertrauen auf, positioniert sich als kompetenter Ansprechpartner für die Reform und schafft eine klare Erwartung:
„Wenn die neuen Altersvorsorgeprodukte starten, melden wir uns bei Ihnen – und klären gemeinsam, ob ein Neuabschluss oder ein Wechsel von Riester für Sie sinnvoll ist.“
Auf diese Weise wird das Gespräch heute zur Grundlage für das Geschäft von morgen – und Sie nutzen die Zeit bis 2027, um Bestände vorzubereiten, Kundendaten zu aktualisieren und bereits jetzt Neugeschäftspotenziale zu identifizieren.
Die pAV-Reform schafft Neugeschäft nicht nur bei völlig neuen Zielgruppen, sondern auch in den bisher „klassischen“ Riester-Segmenten, in denen viele Menschen die Förderung bislang gar nicht genutzt haben.
Damit können Sie zwei Ebenen im Neugeschäft bespielen:
In der Beratung können Sie insbesondere deutlich machen, wie stark Eigenbeiträge durch Zulagen und mögliche Steuerentlastungen verstärkt werden und wie sich die neue geförderte Altersvorsorge in eine bestehende Vorsorgestrategie einfügt. So wird die Reform zum Motor für echtes Neugeschäft – sowohl in neuen als auch in bislang ungenutzten Potenzialen der bekannten Zielgruppen.
Geförderte neue ERGO-Produkte für jeden Vorsorgetyp.
Mit der neuen Förderung können Sie künftig unterschiedliche Risikoprofile bedienen – vom sicherheitsorientierten Kunden bis zum renditeorientierten Anleger. Ganz einfach direkt ab Förderstart am 01.01.2027 - mit der dann verfügbaren ERGO-Produktpalette.
Im Beratungsgespräch können Sie anhand von Risikoprofil, Zeithorizont und Förderanspruch gemeinsam mit Ihren Kunden die passende Lösungsvariante finden.