Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Neuverträge mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen, wenn sie über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds erfolgt. Seit 2022 gilt die Zuschusspflicht auch für Bestandsverträge.
Achtung: Ein Tarifvertrag hebt die Zuschusspflicht auf.
Der Arbeitgeberzuschuss bietet Betrieben eine große Chance für eine attraktive bAV-Gestaltung. Denn ein höherer, freiwilliger Zuschuss (z.B. 30 oder 50 Prozent) als die Gesetzesvorgabe oder eine komplett arbeitgeberfinanzierte bAV wird zum Wettbewerbsvorteil und echten Pfund im Kampf um Fachkräfte.
Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer bereits bei der Suche nach passenden Jobs das bAV-Angebot gezielt erfragen und vergleichen. Arbeitgeber erhöhen also ihre Anziehungskraft für neue Mitarbeiter, wenn sie mit einem starken Konzept zur betrieblichen Altersversorgung aufwarten.