„Unsere Betriebsrente ist schon irgendwie geregelt“ – diese Aussage hören viele Vermittler, wenn sie das Thema bAV in Firmen ansprechen. Doch das „irgendwie“, hinterlässt bei Vermittlerin Anne Führich immer ein ungutes Gefühl. So wies sie den Chef eines mittelständischen IT-Dienstleisters mit rund 180 Mitarbeitern kürzlich darauf hin, dass es Risiken und gesetzliche Regelungen innerhalb der bAV gibt, die er dringend beachten sollte. Käme er diesen nicht nach, haftet er unter Umständen auch mit seinem Privatvermögen. So ein finanzielles Risiko wollte der Arbeitgeber in jedem Fall ausschließen und vereinbarte einen Beratungstermin.
Für diesen zog die Vermittlerin dann Mirko Lange, Direktionsbevollmächtigter der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG und Sachverständiger für betriebliche Versorgungssysteme (BVSV e.V.), hinzu. Der Bestands-Check bestätigte, was Lange in aller Regel bei den Unternehmen feststellt: Ein wilder Mix aus verschiedenen Anbietern mit unterschiedlichen Konditionen, Durchführungswegen, Rentengarantiezeiten, Todesfallleistungen, Zuschüssen des Arbeitgebers etc. … Dass damit hohe finanzielle Risiken für den Arbeitgeber einhergehen, wissen die wenigsten.