Unternehmern, Selbstständigen und Gesellschafter-Geschäftsführern wird tagtäglich viel abverlangt. Sie müssen im Wettbewerb bestehen, planerische Weitsicht beweisen, Bürokratie bewältigen und zugleich die Alltagskommunikation zu Kunden, Lieferanten und eigenen Mitarbeitern stemmen. Kurzum: ein Geschäftsführer denkt und lebt 24/7 an und für „sein Baby“. Die eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten in Sachen Altersvorsorge kommen dabei oft zu kurz. Das wird besonders fatal, wenn erst zu Rentenbeginn festgestellt wird, dass für den Vermögensaufbau keine Zeit mehr bleibt.
Gerade Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) haben einen besonders hohen Bedarf an zusätzlicher Altersversorgung. Je nach Branche liegt ihr monatliches Festgehalt inklusive Tantiemen schnell im fünfstelligen Bereich. Diesen Standard im Rentenalter halten zu wollen, bedarf zusätzlicher Vorsorge, da GGF von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht meist befreit sind. Das heißt, das über die Jahre hohe Einkommen eines GGF (deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze) fällt zu Rentenbeginn ohne zusätzliche Vorsorge deutlich ab.