Dass sich die Berechnungsgrundlage der Betriebsrente über die Jahre ändert, darf für Versicherte also nicht zum Nachteil werden – ganz im Gegenteil: Die ERGO bAV bietet hier nicht nur Sicherheiten beim Vertragsschluss, sondern auch Chancen auf höhere Rentenzahlungen beim tatsächlichen Rentenbeginn. Indem die Lebenserwartung zu Vertragsbeginn festgeschrieben wird und mit einem Rechnungszins von null gerechnet wird, ist der Rentenfaktor garantiert. Neu berechnet wird dieser bei Rentenbeginn, mit dem dann aktuellen Rechnungszins. Kurz: Was bei Vertragsbeginn gilt, ist sicher – und was zu Rentenbeginn besser ist, gilt.
Um die monatliche Rente zu berechnen, wird der „bessere“ beider Faktoren zur Ermittlung der lebenslang garantierten Rente auf das gesamte Vertragsguthaben angewandt. Und natürlich gilt auch hier: Je höher, desto mehr.