Die betriebliche Altersversorgung (bAV) garantiert Arbeitnehmern eine staatlich geförderte lebenslange Zusatzrente – deren genaue Höhe hängt dabei von Faktoren ab, die sich zwischen Vertragsschluss und Bezugsbeginn ändern können. Deswegen wird zum Stichtag nachgerechnet: bei ERGO zugunsten der Versicherten.
Darum geht’s
- Wie die monatliche Betriebsrente bei Vertragsbeginn berechnet wird
- Welche Rolle der Rentenfaktor spielt und warum sich dessen Berechnungsgrundlage im Versicherungsverlauf ändern kann
- Warum der Rentenfaktor zu Rentenbeginn neu berechnet wird und wieso ERGO Versicherte hier nur profitieren können
Egal ob man 80, 90 oder 100 Jahre wird: Wer eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen hat, profitiert ein Leben lang von monatlich garantierten Rentenzahlungen. Deren Höhe wird anfangs unter Berücksichtigung von Lebenserwartung, aktuellem Rechnungszins und voraussichtlichem Vertragsguthaben errechnet – Variablen also, die von persönlichen, wirtschaftlichen und vertraglichen Umständen definiert werden. Da sich bei den langen Laufzeiten einer bAV hier einiges ändern kann, wird zu Rentenbeginn nachjustiert. Die entscheidende Stellschraube ist der sogenannte Rentenfaktor.
Was ist der Rentenfaktor?
Der Rentenfaktor ist ein Wert, der sich in erster Linie aus der Lebenserwartung der versicherten Person und dem Rechnungszins zusammensetzt. Dieser wird herangezogen, um das angesparte Vertragsguthaben in die monatliche Rente umzurechnen.
Quelle: ERGO
In der Regel wird zwischen dem garantierten Rentenfaktor – der bei Vertragsabschluss festgesetzt wird – und dem zu Rentenbeginn neu berechneten Faktor unterschieden. ERGO bietet hier nicht nur wichtige Garantien ab Beginn, sondern auch eine vorteilhafte Günstigerprüfung: Die Rente wird zu Leistungsbeginn immer nach dem vorteilhafteren der beiden Faktoren berechnet.
Die Lebenserwartung
Diese gibt an, mit welcher durchschnittlichen Rentenzahlungsdauer der Versicherer rechnet. Die individuelle Berechnung ist komplex und wird unter anderem mit sogenannten Sterbetafeln durchgeführt.
Wichtig für Versicherte: Wird die Lebenserwartung zu Beginn nicht festgeschrieben, könnte die Rente geringer ausfallen, wenn die Lebenserwartung steigt – das Guthaben müsste also auf mehr Jahre aufgeteilt werden, die Rentenhöhe würde damit sinken. Beim Abschluss sollte also auf eine Festschreibung geachtet werden.
Der Rechnungszins
Beziffert den Zinssatz, den der Versicherer später für die Berechnung der Rente heranzieht. Aktuell liegt der Höchstrechnungszins bei 0,25 Prozent (2024), im kommenden Jahr steigt er auf 1 Prozent.
Wichtig für Versicherte: Anders als bei der Lebenserwartung kann die Festschreibung des Garantiezinses zu Vertragsbeginn nachteilig sein: Sollte sich dieser nämlich positiv entwickeln, könnten Versicherte nicht von den höheren Zinsen profitieren. Zu Rentenbeginn sollte also immer der höhere der beiden Sätze zugesichert werden.
Wie Versicherte bei der Neuberechnung profitieren
Dass sich die Berechnungsgrundlage der Betriebsrente über die Jahre ändert, darf für Versicherte also nicht zum Nachteil werden – ganz im Gegenteil: Die ERGO bAV bietet hier nicht nur Sicherheiten beim Vertragsschluss, sondern auch Chancen auf höhere Rentenzahlungen beim tatsächlichen Rentenbeginn. Indem die Lebenserwartung zu Vertragsbeginn festgeschrieben wird und mit einem Rechnungszins von null gerechnet wird, ist der Rentenfaktor garantiert. Neu berechnet wird dieser bei Rentenbeginn, mit dem dann aktuellen Rechnungszins. Kurz: Was bei Vertragsbeginn gilt, ist sicher – und was zu Rentenbeginn besser ist, gilt.
Um die monatliche Rente zu berechnen, wird der „bessere“ beider Faktoren zur Ermittlung der lebenslang garantierten Rente auf das gesamte Vertragsguthaben angewandt. Und natürlich gilt auch hier: Je höher, desto mehr.
Das ERGO Rentenfaktorkonzept im Überblick
Ist die Betriebsrente am Ende also höher als erwartet, handelt es sich nicht um eine nette Überraschung – sondern um das kundenfreundliche Rentenfaktorkonzept der ERGO. Damit ist immer sichergestellt, dass Versicherte zu Beginn des Leistungsbezuges die besseren Konditionen erhalten.
Das folgende Dokument enthält weitere Informationen zum Rentenfaktorkonzept sowie Detailaufstellungen zu Lebenserwartung, Rechnungszins und Vertragsguthaben.
Fakten-Check
Das Vertragsguthaben wird mit dem Rentenfaktor in eine monatliche Rente umgerechnet
Der Rentenfaktor setzt sich aus Lebenserwartung und Rechnungszins zusammen und zählt zu den höchsten am Markt
Lebenserwartung und Rechnungszins können sich zum Bezugsbeginn geändert haben
Durch die Festschreibung der Lebenserwartung zu Vertragsbeginn werden Versicherte nicht benachteiligt, wenn diese steigt – und die Rente im Gegenzug sinken würde
Durch die Festschreibung des Rechnungszinses erst zu Rentenbeginn können Versicherte ebenfalls profitieren – wenn der Zins in etwa steigt
Der „bessere“ Rentenfaktor wird auf das gesamte Vertragsguthaben angewandt – gerade bei kapitalmarktnahen und damit renditestarken Produkten wie der ERGO Betriebs-Rente Dynamik ein echter Vorteil
Das ERGO Rentenfaktorkonzept verspricht von Beginn an Sicherheit und Chancen auf höhere Rentenzahlungen zugleich
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