Arbeitgeberportal Titelbild: Anna Müller steht vor ihrem Schreibtisch. Im Hintergrund ist das Arbeitgeberportal auf ihrem Bildschirm geöffnet.

Mehr Freiheit in der Rentenphase

So flexibel kann die Unterstützungskasse im Ruhestand sein

Wer heute fürs Alter vorsorgt, will die Verwendung des späteren Vermögens nicht in Stein meißeln. Die Unterstützungskasse der ERGO schafft Freiheit für den Ruhestand. Denn neben lebenslanger Rente und Kapitalzahlung ermöglicht sie auch eine Auszahlung in Raten und eröffnet damit interessante Gestaltungsmöglichkeiten bei Steuern, Verzinsung und Vererbung.

Gerade wenn über viele Jahre größere Beträge angespart wurden, kommt es auf Flexibilität an. Die Ratenzahlung gibt unseren Kunden die Möglichkeit, erst kurz vor dem Ruhestand zu entscheiden, wie sie ihr Geld passend zu ihrer persönlichen und finanziellen Situation beziehen möchten.

Carlo Agus Produktmanager Unterstützungskasse

Darum geht’s

  • Wie die Ratenzahlung die Möglichkeiten der U-Kasse erweitert
  • Warum die Entscheidung über die Auszahlung bis kurz vor Rentenbeginn offenbleiben kann
  • Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich ergeben
  • Wie das Restkapital weiter verzinst wird und die Restraten vererbbar bleien
  • Welche zusätzlichen Beratungsansätze Vermittler nutzen können

Heute vorsorgen und trotzdem flexibel bleiben

Wer fürs Alter vorsorgt, trifft Entscheidungen mit einem sehr langen Zeithorizont. Wie hoch das Einkommen kurz vor dem Ruhestand sein wird, welche Pläne dann anstehen oder wie viel Geld auf einmal benötigt wird, lässt sich heute kaum vorhersehen. Umso attraktiver ist eine Altersversorgung, die möglichst viele Möglichkeiten offenhält.

Diese Freiheit spielt insbesondere bei der späteren Auszahlung eine wichtige Rolle. Für den einen bietet eine lebenslange Rente die passende Lösung, ein anderer möchte über sein angespartes Kapital direkt verfügen. Wieder andere brauchen das ganze Geld nicht sofort auf einmal und möchten es sich in den folgenden Jahren in Tranchen auszahlen lassen.

Für all diese Szenarien schafft die Unterstützungskasse der ERGO dafür zusätzlichen Spielraum. Bis einen Monat vor Leistungsbeginn können Versorgungsberechtigte zwischen Rente, Einmalkapital, einer Kombination oder einer ratierlichen Auszahlung wählen. So bleibt lange offen, welche Variante später am besten zur persönlichen und finanziellen Situation passt.

Wenn’s im Alter etwas mehr sein soll

Der zusätzliche Gestaltungsspielraum macht die Ratenoption gerade für Menschen mit höherem Vorsorgebedarf interessant, zum Beispiel Besserverdienende, Fach- und Führungskräfte sowie Gesellschafter-Geschäftsführer. Häufig genügen für diese Zielgruppen die Möglichkeiten in einer Direktversicherung nicht und sie möchten mehr fürs Alter vorsorgen. Die Unterstützungskasse eröffnet dafür zusätzliche Möglichkeiten in der Ansparphase.

Gut zu wissen

Mehr über ihre grundsätzliche Funktionsweise und ihre Vorteile zeigt der Beitrag „Mehr drin für Fach- und Führungskräfte: Die Unterstützungskasse der ERGO macht’s möglich“.

Wenn im Laufe der Ansparphase größere Beträge zusammenkommen, drängt sich zunehmend die Frage auf, wie dieses Geld später ausgezahlt wird. Die Ratenoption verlängert den Gestaltungsspielraum bis in den Ruhestand und bietet dabei interessante zusätzliche Möglichkeiten. Denn neben der zeitlichen Verteilung können auch die steuerliche Situation, die weitere Verzinsung und die Vererbbarkeit für die Entscheidung eine Rolle spielen.

Kapital in Raten: So funktioniert die zusätzliche Option

Wer sich zum Rentenbeginn für Kapital entscheidet, muss sich den Betrag nicht vollständig auf einmal auszahlen lassen. Mit der Ratenoption lässt sich die Kapitalleistung auf 2 bis 15 jährliche Zahlungen zu festgelegten Zeitpunkten verteilen. Das noch nicht ausgezahlte Geld verbleibt währenddessen bei ERGO und wird entsprechend der jeweiligen Überschussdeklaration weiter verzinst.

Für die Beratung ist die Abgrenzung zur lebenslangen Rente wichtig. Die Ratenzahlung bildet eine Kapitalleistung in Teilbeträgen. Mit Eintritt des Versorgungsfalls entsteht bereits der Anspruch auf die ausstehenden Raten.

Damit lässt sich das angesparte Kapital über einen selbst gewählten Zeitraum verteilen. Der Kunde entscheidet also erst kurz vor dem Ruhestand, welche Auszahlungsform zu seinen dann tatsächlichen Bedürfnissen passt. Gerade bei größeren Beträgen lohnt sich dabei auch ein Blick auf die steuerliche Wirkung.

Positiven Steuereffekt nutzen

Über die Jahre können sich größere Beträge in der Unterstützungskasse ansammeln. Fließt die gesamte Kapitalleistung auf einmal zu, erhöht sie in diesem Jahr das steuerpflichtige Einkommen entsprechend.

Bei der Ratenzahlung zählt dagegen jeweils die tatsächlich ausgezahlte Rate als lohnsteuerlicher Zufluss. Wer nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben ein niedrigeres Einkommen hat, kann deshalb von der Verteilung über mehrere Jahre profitieren. Wie groß dieser Effekt tatsächlich ausfällt, hängt von der persönlichen Einkommens- und Steuersituation ab.

Grafik die den Steuervorteil für 120.000 Euro Kapitalleistung mit 37% bei Ratenoption zeigt.

Was noch nicht gebraucht wird, arbeitet weiter

Bei der Entscheidung für Raten zählt jedoch nicht allein der mögliche Steuereffekt. Auch der Renditeeffekt ist hervorzuheben, da das erst in einigen Jahren ausgezahlte Kapital weiterarbeitet. Es verbleibt bei ERGO und wird mit der jeweils geltenden Überschussdeklaration weiter verzinst.

Wählt ein Kunde beispielsweise zehn Raten, verfügt er Schritt für Schritt über sein Kapital. Den noch nicht benötigten Teil muss er währenddessen nicht selbst neu anlegen. Er verbleibt zunächst im Vertrag und nimmt weiterhin an der Verzinsung teil.

Das passt zum Grundgedanken der Ratenoption: Statt das gesamte Geld zu einem festen Zeitpunkt abzurufen, bleibt mehr Raum für die individuelle Ruhestandsplanung.

Die Hinterbliebenen bleiben versorgt

Gerade über einen längeren Auszahlungszeitraum können sich persönliche und familiäre Situationen verändern. Deshalb spielt bei der Entscheidung für Raten auch die Frage eine Rolle, was mit dem noch ausstehenden Geld im Todesfall geschieht.

Mit Eintritt des Versorgungsfalls erwirbt der Versorgungsberechtigte einen unbedingten Anspruch auf die noch ausstehenden Raten. Verstirbt er während der Ratenphase, fällt dieser Anspruch in sein Vermögen und geht auf die Erben über.

Ein Beispiel macht das greifbar: Ein Kunde entscheidet sich für zehn Raten und verstirbt nach fünf Jahren. Die Ansprüche auf die verbleibenden Raten gehen nach der gesetzlichen Erbfolge auf Ehefrau und Kinder über. Damit kann auch der noch nicht ausgezahlte Teil des angesparten Kapitals in die persönliche Vermögens- und Nachlassplanung einbezogen werden.

Grafik, die die Ratenzahlung zeigt und die Verteilung der Restraten an die Erben zeigt. In der Grafik gehen 50% an die Kinder und jeweils 25% gehen an die beiden Kinder. Beispiel: Vereinbarung über 10 Raten. Kunde verstirbt nach 5 Jahren. Seine Erben - die Ehefrau und seine 2 Kinder - haben gemäß Erbfolge Anspruch auf die Restraten.

Auch Beratung der Vermittler wird flexibler

Die Ratenoption erweitert auch die Argumentation im Beratungsgespräch. Wer heute eine Unterstützungskasse für einen Kunden einrichtet, muss dessen Ruhestand nicht Jahrzehnte im Voraus durchplanen. Stattdessen können Vermittler bereits bei Abschluss aufzeigen, welche Wahlmöglichkeiten später bestehen. Das macht die U-Kasse insbesondere für Kunden interessant, die Wert auf finanzielle Gestaltungsfreiheit legen.

Kurz vor Leistungsbeginn entsteht daraus automatisch ein weiterer Beratungsanlass, wenn Einkommen und Vermögenssituation absehbar sind und familiäre Pläne für den Ruhestand konkretere Formen angenommen haben. Gemeinsam lässt sich dann prüfen, ob eine lebenslange Rente, Kapital, eine Kombination oder die Auszahlung in Raten zur aktuellen Situation passt.

Die flexible Gestaltung der Auszahlungsmöglichkeiten sind nicht an die ERGO Unterstützungskasse, sondern nur an die Rückdeckungslösungen von ERGO gebunden. Das bedeutet, sie stehen auch für Lösungen bei freien Unterstützungskassen (z. B. Deutsche Unterstützungskasse e.V. oder Versorgungswerk der Dt. Wirtschaft e.V.) zur Verfügung.

Steuer und Sozialversicherung getrennt betrachten

Die steuerliche Verteilung auf mehrere Jahre bedeutet nicht automatisch, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge entsprechend behandelt werden. Sozialversicherungsrechtlich gilt die Ratenzahlung als einmalige Kapitalleistung. Für gesetzlich Krankenversicherte greift dabei die sogenannte 1/120-Regelung. Die Zinserträge aus der Ratenphase bleiben in der Sozialversicherung beitragsfrei.

Bei längeren Ratenzahlungszeiträumen könnten Arbeitnehmer, die unter das Betriebsrentengesetz fallen, einen Anspruch auf Anpassung der Leistung gemäß § 16 BetrAVG haben. Da die erwirtschafteten Zinsen zusätzlich auf die noch ausstehenden Raten verteilt werden, erhöht sich im Verlauf auch die Rate.

Tipp für die Beratung

Vor der Auszahlung nochmal ins Gespräch kommen

Je näher der Leistungsbeginn rückt, desto klarer zeichnet sich ab, wie der Ruhestand finanziell aussehen wird. Für Vermittler ist das ein guter Zeitpunkt, bestehende U-Kassen-Versorgungen gemeinsam mit ihren Kunden neu zu betrachten. Wie viel Geld wird direkt benötigt? Welche Auszahlung passt zum künftigen Einkommen und welche Rolle spielen Verzinsung oder Nachlassplanung? Gerade bei größeren angesparten Beträgen lohnt sich dieser Austausch. Carlo Agus, Produktmanager Unterstützungskasse, bringt den Vorteil auf den Punkt: „Die Ratenzahlung gibt unseren Kunden die Möglichkeit, erst kurz vor dem Ruhestand zu entscheiden, wie sie ihr Geld passend zu ihrer persönlichen und finanziellen Situation beziehen möchten.“

Vorteile und Fakten zur ratierlichen U-Kasse

  • Auszahlungsform bis einen Monat vor Leistungsbeginn wählbar
  • Rente, Kapital, Kombination oder 2 bis 15 jährliche Raten möglich
  • Lohnsteuerlicher Zufluss jeweils bei Auszahlung der Rate
  • Restkapital nimmt entsprechend der jeweiligen Überschussdeklaration weiter an der Verzinsung teil
  • Ansprüche auf ausstehende Raten gehen nach Eintritt des Versorgungsfalls im Todesfall auf die Erben über
  • Sozialversicherungsrechtlich gilt für die Ratenzahlung die 1/120-Regelung

Mehr Informationen zur ERGO U-Kasse

Mehr über ihre grundsätzliche Funktionsweise und ihre Vorteile zeigt der Beitrag „Mehr drin für Fach- und Führungskräfte: Die Unterstützungskasse der ERGO macht’s möglich“.


Wichtige Services für Ihre Beratung

Einfach schneller am richtigen Ort.

Damit Sie direkt loslegen können: Unsere Services für Ihren alltäglichen Gebrauch.

Dokumente

Im ERGO bAV-Dokumentencenter finden alle Materialien, die Sie für eine erfolgreiche Beratung brauchen.

Events

Alle Webinare sowie Online- und Offline-Events finden Sie auf unserer Weiterbildungsplattform.

bAV-Tarifrechner

Berechnen Sie einfach individuelle Tarife und Angebote für die bAV-Produkte von ERGO.

Hotline

Das ERGO Team steht Ihnen Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0211 477 46 38 zur Seite.

Mehr zum Thema

todo

Produkte & Lösungen – 10 Nov 2025

Mehr drin für Fach- und Führungskräfte: ERGO gibt 100 % bei der Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersversorgung ist heute ein zentrales Instrument, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Bei ihrer Umsetzung bleiben allerdings die Vorteile der Unterstützungskasse oft ungenutzt – dabei bietet sie enorme steuerliche Vorteile, flexible Auszahlungsoptionen und dank ERGO die maximale Wahlfreiheit zwischen 100 Prozent Beitragsgarantie oder bis zu 100 Prozent Fondsquote.

todo

Support & Tools – 30 Apr 2025

bAV einfach machen
 

Die betriebliche Altersversorgung gilt als sperrig – für Makler wie für Unternehmen. Deshalb macht ERGO Schluss mit kompliziert: Mit einem modularen bAV-Baukasten, persönlicher Expertenbegleitung und ...