Versorgungsordnung? Kennen viele – nutzen wenige konsequent. Dabei steckt in ihr enormes Beratungs- und Bindungspotenzial. Warum Makler das strategische Instrument stärker nutzen sollten – und wie sie Arbeitgeber damit wirklich überzeugen.
Die Versorgungsordnung ist für viele Arbeitgeber ein Aha-Moment. Makler, die das Thema souverän ansprechen, werden schnell als strategische Partner wahrgenommen.
Darum geht’s
- Warum die Versorgungsordnung (VO) ein zentrales Element in der bAV ist bzw. sein sollte
- Welche rechtlichen Risiken ohne VO entstehen – vor allem für ArbeitgeberWie ERGO Makler unterstützt
- Wie Arbeitgeber, Mitarbeitende und Makler konkret von der VO profitieren
- Warum die VO Maklern als strategischer Einstieg in die Beratung dient
Die Praxis zeigt: Eine bAV ohne Versorgungsordnung ist nur die halbe Miete
Starten wir mit einem Beispiel: Ein mittelständisches Unternehmen möchte seinen Mitarbeitenden etwas Gutes tun und richtet eine betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine Direktversicherung ein. Die Mitarbeitenden sind zufrieden – bis Jahre später ein neuer Kollege andere Konditionen erhält als seine Kolleginnen und Kollegen. Die Folge: Vorwürfe der Ungleichbehandlung. Eine klar formulierte Versorgungsordnung, die die „Spielregeln“ der betrieblichen Altersversorgung transparent für alle Mitarbeitenden darlegt, kann dazu beitragen, unsachgerechte Ungleichbehandlungen zu verhindern. Einmal abgeschlossen, können die Konditionen in Vergessenheit geraten. Eine bestehende Versorgungsordnung gibt dem Arbeitgeber die Möglichkeit, auf ein Dokument zurückzugreifen, das festhält, welche Versorgungsbeiträge, Arbeitgeberzuschüsse und Leistungen im Rahmen der bAV zugesagt wurden.
Was ist eine Versorgungsordnung – und warum ist sie so wichtig?
Die Versorgungsordnung ist das formale Regelwerk für die bAV in einem Unternehmen. Sie regelt unternehmensspezifisch und rechtssicher, wer Anspruch auf welche Leistungen hat, wie die Finanzierung aussieht und wie die Durchführung organisiert wird. In der Praxis bedeutet das: keine Einzellösungen nach Gutdünken, sondern klare Spielregeln für alle Beteiligten.

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Dazu gehören unter anderem:
- die Definition der anspruchsberechtigten Mitarbeitendengruppen,
- Art und Höhe der Leistungen (z. B. Altersrente, Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenversorgung),
- Finanzierungsregelungen (Anteile von Arbeitgeber und Arbeitnehmer),
- Anspruchsvoraussetzungen wie Wartezeiten oder Mindestbeiträge,
- sowie Hinweise zur Verwaltung und zur Kongruenz mit dem Versicherungsvertrag.
Solch eine transparente Grundlage stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden – und entlastet Personalabteilungen im Alltag.
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Von Rechts wegen: Auf Gleichbehandlung und Haftungssicherheit kommt es an
Die VO erfüllt rechtlich betrachtet mehrere zentrale Funktionen. Sie unterstützt den Arbeitgeber dabei, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren – also vergleichbare Mitarbeitende auch vergleichbar zu versorgen – und dies auch nachvollziehbar zu dokumentieren. Das ist wichtig, weil unterschiedliche bAV-Leistungen für vergleichbare Mitarbeitende schnell zu Konflikten führen können.
Gleichzeitig schützt eine VO vor der sogenannten subsidiären Haftung: Gibt es Lücken oder Widersprüche zwischen der arbeitsrechtlichen Zusage und dem Versicherungsvertrag, haftet im Zweifel der Arbeitgeber. Eine abgestimmte Versorgungsordnung (Stichwort: Kongruenz) minimiert dieses Risiko erheblich.
Für Vermittler ist dieser Aspekt ein starkes Argument: Wer rechtssicher berät und auf potenzielle Haftungsfallen hinweist, verschafft sich Respekt – und das Vertrauen der Entscheider im Unternehmen.
Eine VO nutzt allen - sowohl Arbeitgebern, Arbeitnehmern als auch Vermittlern
Von einer sauberen Versorgungsordnung profitieren alle Beteiligten:
Arbeitgeber gewinnen durch eine VO Klarheit, Standardisierung und Imagevorteile.
Sie zeigen soziales Engagement und sichern sich gleichzeitig gegen rechtliche Risiken ab. Die standardisierte Umsetzung spart Aufwand – vor allem bei Rückfragen oder wenn neue Mitarbeitende ins Unternehmen kommen.
Arbeitnehmende profitieren von Transparenz und Fairness.
Sie verstehen, was ihnen zusteht, unter welchen Bedingungen und mit welchen Beiträgen. Das schafft Vertrauen in die bAV – gerade bei einer VO, die verständlich kommuniziert wird.
Und Vermittler?
Für sie ist die Versorgungsordnung ein hervorragendes Beratungsinstrument. Sie signalisiert: Hier geht es nicht nur um einen Produktverkauf, sondern um eine unternehmensspezifische Lösung. Wer die VO aktiv anspricht, hebt sich vom Wettbewerb ab und positioniert sich als strategischer Partner - auch für Folgeanlässe, etwa bei Unternehmensveränderungen oder gesetzlichen Neuerungen.
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Die Versorgungsordnung bringt Vorteile für alle Beteiligten – sie schafft Klarheit für Arbeitgeber, stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und hilft Maklern bei der professionellen Positionierung.
Die VO bietet langfristig wiederkehrende Anlässe für Beratung
Eine Versorgungsordnung ist kein statisches Dokument – sie lebt mit dem Unternehmen. Gesetzesänderungen, neue Mitarbeitendengruppen, Tarifveränderungen oder Fusionen erfordern immer wieder Anpassungen. Genau hier liegt das strategische Potenzial für Vermittler: Wer die VO im Blick behält, bleibt im Gespräch und wird vom Produktvermittler zum dauerhaften Berater.
Vermittler können proaktiv auf ihre Firmenkunden zugehen, Anpassungen anregen oder Bestandsverträge prüfen. Die VO dient dabei als Grundlage – und als Türöffner für die nächste Phase in der Kundenbeziehung.
Ein Instrument für alle, die weiterdenken
Die Versorgungsordnung gehört in jede gut aufgesetzte bAV – aus rechtlicher, organisatorischer und kommunikativer Sicht. Für Vermittler ist sie ein strategisches Instrument, um sich von rein produktorientierten Wettbewerbern abzuheben. Wer VO-Beratung anbietet, zeigt: Hier denkt jemand in Lösungen, nicht nur in Verträgen.
Zeit also, das Potenzial zu nutzen – und die VO aktiv ins Beratungsgespräch einzubringen.
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