bAV statt Lohnerhöhung

Praxiswissen für Makler

Wenn Mitarbeitende über die Rente hinaus arbeiten – und was das für die bAV bedeutet

Die Zahl der Beschäftigten im Rentenalter steigt, und damit auch der Beratungsbedarf. Was müssen Arbeitgeber beachten, wenn ältere Mitarbeitende, die über eine betriebliche Altersversorgung verfügen, weiterarbeiten wollen? Diese 5-Punkte-Checkliste hilft Maklern, Arbeitgeber kompetent und umfassend zu begleiten.

Darum geht’s 

  • Warum Weiterarbeiten im Rentenalter zum Beratungsanlass wird

  • Welche fünf Tipps bei der bAV-Begleitung unterstützen

  • Wie zwei Praxisbeispiele erfolgreiche Beratung veranschaulichen

Unternehmen, die sich aktiv um die Gestaltung ihrer betrieblichen Altersversorgung kümmern, können erheblich von den Möglichkeiten profitieren. Zum Beispiel indem sie ihre bAV durch Regelungen zum Weiterarbeiten bei einer vorgezogenen Altersrente oder im regulären Rentenalter zeitgemäß aufstellen.

Steffen Burkhardt Geschäftsführer der Longial GmbH

Das Thema gewinnt an Bedeutung

Immer mehr Menschen bleiben auch nach dem Erreichen des Rentenalters beruflich aktiv, sei es aus Freude am Job oder aus finanziellen Gründen. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus komplexe Fragen rund um das Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht.

Makler, die hier Orientierung bieten können, schaffen echten Mehrwert: Sie helfen mit, wertvolle Arbeitskräfte und ihr KnowHow zu bewahren ohne dabei in Konflikt mit den rechtlichen Regelungen zu geraten und für die Arbeitnehmer ihre Versorgungssituation im Rentenbezug zu verbessern.

Beschäftigte “Ü65” – eine wachsende Zielgruppe

Die Erwerbstätigenquote der 65- bis 69-Jährigen lag 2024 bei 21 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2025), das ist ein Drittel mehr als noch vor zehn Jahren. Gründe sind der Fachkräftemangel, gesetzliche Flexibilisierung und die Freude vieler Beschäftigter, länger am Arbeitsleben teilzunehmen.

Für Makler heißt das: Die Beratung zu Beschäftigten rund um die Regelaltersgrenze wird zu einem festen Bestandteil einer zeitgemäßen bAV-Betreuung. Unsere praktische Checkliste zeigt, worauf es dabei ankommt.

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Diese 5 Tipps helfen beim Beraten    

Die rechtliche Grundlage für eine Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus ist die betriebliche Versorgungszusage oder auch Versorgungsordnung (VO) des Unternehmens. Hier sollte gecheckt werden, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht, welcher Durchführungsweg vereinbart wurde und ob es dort bereits Regelungen für eine Weiterarbeit bei vorzeitigem oder späterem Ausstieg gibt.

Fakt ist:
Es lohnt sich zu Regelungen z.B. in der VO zu einem früheren oder späteren Berufsausstieg eine fachliche Expertise einzuholen. Dabei kann die Longial GmbH, der bAV-Spezialist der ERGO-Gruppe, helfen. Longial als Honorarberater unterstützt Makler mit Expertenwissen zur bAV und insbesondere mit Beratung in Rechtsfragen, die die Beratung und Betreuung des Maklers bei seinem Kunden unterstützt. Bei der Longial arbeiten Spezialisten aus allen für die bAV relevanten Fachbereichen übergreifend zusammen, um eine bestmögliche Begleitung zu erreichen.

2. Konkrete Versorgungsverträge prüfen

Es sollte immer geprüft werden, wie die bestehenden bAV-Verträge konkret ausgestaltet sind und wie sie zu den Voraussetzungen für eine Weiterbeschäftigung passen. Handelt es sich bei der Rechtsgrundlage um eine Betriebsvereinbarung und sind bereits Regelungen für eine Weiterarbeit vorhanden? Können Beiträge weiter in die bisherigen Versorgungszusagen gezahlt werden und entspricht das der Interessenlage des Arbeitgebers? Und wie wirken sich zusätzliche Zahlungen auf Steuer und Sozialversicherung aus?

Fakt ist:
Es sind komplexe Sachverhalte, die hier betrachtet werden müssen. Auch hier kann die Longial GmbH mit der Prüfung beauftragt werden. Zudem ist eine enge Abstimmung mit dem Steuerexperten oder dem Versorgungspartner ratsam.

3. Was möchte der Arbeitnehmer?

Möchte der Arbeitnehmer weiterarbeiten und dabei gleichzeitig bereits seine bAV-Leistungen beziehen oder möchte er seine bisherigen Versorgungszusagen mit weiteren Beiträgen aufstocken und noch keine Altersleistung beziehen?

Fakt ist:
In beiden Fällen sind Klärungen notwendig, inwieweit eine Fortführung möglich ist. So erfordern etwa betriebliche Versorgungsregelungen für den Erhalt der Betriebsrente oftmals den Dienstaustritt, der bei einer Weiterarbeit nicht gegeben ist. In diesem Fall wird eine einvernehmliche Regelung in Form eines Nachtrags zur Abbedingung des Dienstaustritts benötigt.

4. Beratungsanlass aktiv nutzen

Die Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeitender ist ein idealer Zeitpunkt, um bestehende bAV-Strukturen zu überprüfen und zu modernisieren. Makler können Arbeitgeber hier zu allen Produkten der ERGO über die bAV hinaus, die für den Arbeitgeber in Frage kommen, gezielt beraten, z.B. über ergänzende Vorsorgelösungen wie die betriebliche Krankenversicherung (bKV), denn auch hier bietet ERGO ein breites Spektrum an attraktiven Produktlösungen an.

Fakt ist:
Der demografische Wandel schafft neue Chancen für Makler, sich als strategische Berater zu positionieren. Wer rechtzeitig handelt, bindet Kunden langfristig und zeigt Kompetenz weit über den Produktverkauf hinaus.

5. Unterstützung holen

Kompetenz ist Teamarbeit – gerade in der bAV. Niemand kann alle Fragen allein beantworten. Umso wichtiger ist es, starke Partner an seiner Seite zu haben.

Empfehlung:
Als Makler können Sie sich auf die Services und Expertise von ERGO und Longial verlassen. Ob Pension-Check, juristische Einordnung oder die Nutzung bewährter Kommunikationsmittel wie Flyer, Präsentationen und Infomaterial für Arbeitgeber und Beschäftigte: Wir bieten praxisnahe Unterstützung für jede Beratungssituation.

Zwei Beispiele aus der Praxis:

Beispiel 1:

Ein 65-jähriger IT-Spezialist möchte in seinem Unternehmen weiterarbeiten. Der betreuende Makler erkennt, dass die VO nur ein Rentenalter bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres vorsieht. Er lässt sich die notwendigen Unterlagen vom Arbeitgeber vorlegen und die Situation über Longial bewerten. Ergebnis: Die VO wird durch einen Nachtrag im Sinne des Arbeitgebers und Arbeitnehmers angepasst. So zeigt der Makler, dass bAV-Beratung auch strategische Personalberatung ist.

 

Beispiel 2:

Eine 67-jährige Buchhalterin eines mittelständischen Unternehmens im Bereich Maschinenbau will zwei Tage pro Woche weiterarbeiten und gleichzeitig ihre betriebliche Altersrente in Anspruch nehmen. Der betreuende Makler erkennt, dass die Versorgungsordnung ein Ausscheiden für den Bezug der Altersrente enthält. Nach Abstimmung mit Longial und ggf. weiteren Experten wird eine Ergänzung aufgenommen. So bleibt die Mitarbeiterin motiviert, der Arbeitgeber hat Interesse an ihrer Weiterarbeit und der Makler beweist Weitblick in der Betreuung seines Firmenkunden.

Was Sie aus der Checkliste mitnehmen können

Die Weiterbeschäftigung nicht nur über die Regelaltersgrenze hinaus ist längst Realität und ein Zeichen dafür, wie sehr sich unsere Arbeitswelt verändert. Für Sie als Makler bietet das die Gelegenheit, Kompetenz und Weitsicht unter Beweis zu stellen: durch strukturierte Beratung, die richtige Umsetzung und den Blick fürs Ganze. Denn eine bAV endet nicht mit dem Rentenalter, sondern beginnt dort oft neu.

Mit dieser Checkliste als praktischen Leitfaden begleiten Sie Arbeitgeber sicher durch alle Schritte und zeigen, dass Sie auf die Entwicklungen unserer Zeit vorbereitet sind. Wir unterstützen Sie gerne dabei und stehen Ihnen bei der Umsetzung tatkräftig zur Seite.

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